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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 der Stadt Zerbst/Anhalt

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 den Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des intergrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 der Stadt Zerbst/Anhalt (Beschluss-Nr. 0340/2026) beschlossen.

Die Stadt Zerbst/Anhalt befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Stadtentwicklung und Stadtumbau. Mit dem im Jahr 2000 begonnenen Bundesprogramm "Stadtumbau Ost – für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen" wurde für die Kernstadt Zerbst ein Stadtentwick-lungskonzept (SEK 2008) erarbeitet. Vorrangiges Ziel stellte zu diesem Zeitpunkt die nach-haltige Sicherung und Erhöhung von Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualität dar. Ansatzpunkte waren eine Neuorientierung des Stadtentwicklungsprozesses hin zur Konsolidierung und Stär-kung der Innenstadt, der Erhalt der bestehenden Altbausubstanz, der Abbau von Wohnungs-leerstand sowie die Aufwertung der von Schrumpfungsprozessen betroffenen Stadt.

Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung im Jahr 2010 (und den abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen zur Städtebauförderung in den Folgejahren) setzten Bund und Länder neue Akzente in der Städtebauförderung. Aufwertung, städtebauliche Neuordnung, Wieder- und Zwischennutzung von ehemaligen Bauflächen und innerstädtischen Brachen und Anpassung der städtischen Infrastruktur traten stärker in den Vordergrund. Der Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude und der dazu gehörenden Infrastruktur wurde jedoch weiterhin thematisiert.

Aufgrund der veränderten Schwerpunktsetzungen der Stadtentwicklung sowie der im Jahr 2010 abgeschlossenen Gebietsreform erfolgte die Qualifizierung des SEK zu einem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK 2016) unter Einbeziehung seit dem Jahr 2010 dem Stadtgebiet angehörigen 24 Ortschaften.

Zu Beginn des Jahres 2020 erfolgte eine Neuausrichtung bzw. -strukturierung der Städte-bauförderung. Die zukünftige Förderstruktur basiert nunmehr auf drei anstatt wie bisher auf sechs Prorammen mit dem Ziel der Entwicklung zukunftsfähiger, nachhaltiger, resilienter und moderner Städte und Gemeinden.

Klimawandel, demographischer Wandel, Digitalisierung sowie veränderte Nutzungsbedingun-gen und -interessen bilden nun die zukünftigen kommunalen Herausforderungen, welche An-passungsbedarfe und städtebauliche Transformationsprozesse bedingen. Neben dem Erhalt lebendiger und identitätsstiftender Stadt- und Ortskerne stellen Maßnahmen des Klimaschut-zes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel zwingende Fördervoraussetzungen dar. Die Schaffung von Wohnraum sowie bedarfsgerechter und zukunftsorientierter Infrastrukturen aber auch Strategien zur urbanen Resilienz bilden die Schwerpunktthemen. Vorrangig sollen städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten unterstützt werden,

um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.

In diesem Rahmen wurde die Stadt Zerbst/Anhalt dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ zugeordnet und der Umstrukturierungsbereich Innenstadt (Mitte) als Fördergebiet aufgenommen. Darüber hinaus ist die Neuaufnahme des Umstrukturierungsbereiches „Südliche Stadterweiterung“ im November 2026 für das Programmjahr 2027 beabsichtigt.

Damit besteht nunmehr das Erfordernis der Fortschreibung und Aktualisierung des ISEK Zerbst/Anhalt, welches nach wie vor das zentrale Element der Städtebauförderung bildet.  Neben der Anpassung an die aktuellen Förderbedingungen sowie die Integration des Themas Klimaschutz/ Anpassung an den Klimawandel ist die Prüfung der im ISEK 2016 festgelegten Zielstellungen sowie die Aktualisierung bzw. Ableitung zukünftiger Handlungsbedarfe erforder-lich. Die sich für die Stadt Zerbst/Anhalt abzuleitende Schwerpunktsetzung der Stadtentwick-lung ist entscheidend für die Fortführung des bestehenden Fördergebietes Innenstadt (Mitte) bzw. für die Neuaufnahme weiterer Stadtteile in die Städtebauförderung sowie für die funktio-nale Stabilisierung der ländlichen Ortschaften im gesamtstädtischen Kontext.

Der Entwurf zur Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 der Stadt Zerbst/Anhalt soll für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden. Darüber hinaus werden alle Ortschaftsräte zur Sichtung der Entwurfsunterlagen aufgefordert. Alle vorgebrachten Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwände werden geprüft und ggf. in die Planung eingearbeitet.

Der Entwurf zur Fortschreibung des intergrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ISEK 2045 in der Fassung vom April 2026 einschließlich Stadtgebiet Kernstadt, Fördergebiet Innenstadt, Fördergebiet südl. Stadterweiterung, Umstrukturierungsgebiete Fohlenweide, Umstrukturierungsgebiet Ankuhn liegen,

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich

aus:

Montag           9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch         9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag            9:00 - 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Unterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

- Entwurf ISEK Zerbst 2045

- Stadtgebiete Kernstadt i. d. F. vom Mai 2026

- Fördergebiet Innenstadt i. d. F. vom April 2026

- Fördergebiet i. d. F. vom April 2026

- Umstrukturierungsgebiet Fohlenweide i. d. F. vom April 2026

- Umstrukturierungsgebiet Ankuhn i. d. F. vom April 2026

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 03.08.2026.

Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E- Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Zerbst/Anhalt, 08. Juli 2026

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben

 

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