Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
1.
Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Zerbst/Anhalt liegt in der Zeit vom 17. August 2026 bis 21. August 2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden
Montag von 9:00-12:00 Uhr
Dienstag von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-18:00 Uhr
Mittwoch von 9:00-12:00 Uhr
Donnerstag von 9:00-12:00 Uhr und von 14:00-17:00 Uhr
Freitag von 9:00-12:00 Uhr
in der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Raum 1.17 zu jedermanns Einsicht aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren durchgeführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis innerhalb der Auslegungsfrist der Tag seiner Geburt unkenntlich gemacht wird.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens am 21. August 2026 bis 12:00 Uhr, bei der Stadt Zerbst/Anhalt, Raum 1.17, einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
Der Antrag kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zerbst/Anhalt eingelegt werden.
3.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 16. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 23 Zerbst durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 14 Abs. 8 der Landeswahlordnung (LWO) bis zum
16. August 2026 oder die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 18 Abs. 1 LWO bis zum 21. August 2026 versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfristen nach § 14 Abs. 8 oder nach § 18 Abs. 1 LWO entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt wurde und die Feststellung
erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde gelangt ist.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. September 2026, 15:00 Uhr, bei der Stadt Zerbst/Anhalt mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Erteilung der Wahlscheine und die Möglichkeit der Stimmabgabe im Rathaus erfolgt vom 24.08.2026 bis 04.09.2026 in der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, im Raum 0.17
montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
mittwochs von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
donnerstags von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
freitags von 9:00 – 12:00 Uhr
und am Freitag dem 4.9.2026 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 -15:00 Uhr
6.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
a) einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
b) einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
c) den amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief kann übersandt oder auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, Stadt Zerbst/Anhalt, Wahlamt, Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt abgegeben werden.
Zerbst/Anhalt, 13.07.2026
Anja Behr
Wahlbeauftragte der
Stadt Zerbst/Anhalt