Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

Das Standesamt vergibt keine Termine vorab und ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr

 

 

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 29.04.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) i. V. m. § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2026, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen. Die Begründung, Umweltbericht und Gehölzliste wurden gebilligt. Der Satzungsbeschluss trägt die Beschluss-Nr. 0296/2026.

Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 11.500 m² und beinhaltet das Flurstück 81, Flur 7 in der Gemarkung Leps.

Lageplan:

siehe Anlage

Quelle:  © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, (ALKIS Juni 2024) A 18-223-2009-7

Das Satzungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Leps OT Eichholz. Umgrenzt wird der Geltungsbereich

- im Osten durch landwirtschaftliche Fläche

- im Norden durch den Eichholzer Weg

- im Westen durch einen landwirtschaftlichen Weg

- im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg

Ein privater Investor plant in der Ortschaft Leps OT Eichholz die Errichtung eines Einfamilienhauses mit angrenzender Pferdekoppel.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll hierfür die planungrsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses im Bereich des Eichholzer Weges innerhalb eines festgesetzten Baufeldes. Im rückwärtigen Bereich soll eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide umgesetzt werden.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 07/2024  „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung, Umweltbericht und Gehölzliste, von diesem Tage an im Bau- und Liegenschaftsamt der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a, Zimmer 2.03 in 39261 Zerbst/Anhalt während der Dienstzeiten und nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Wirtschaft + Bauen, Stadtplanung, Bebauungspläne, Eichholz.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Zerbst/Anhalt unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Weiterhin wird auf die Rechtsfolgen nach § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt hingewiesen:

„Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist diese Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Kommune geltend gemacht worden ist. Dabei sind die verletzte Vorschrift und die Tatsache, die den Mangel ergibt, zu bezeichnen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“

Zerbst/Anhalt, 13.05.2026

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben

 

Bereitgestellt unter www.stadt-zerbst.de am 29.05.2026

 

Symbol Beschreibung Größe
Lageplan_Geltungsbereich_Nr_7_2024.pdf
91 KB

© Gerit Berzau E-Mail

Zurück