Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 26. Oktober 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0572/2022). Der Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ der Stadt Zerbst/Anhalt wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.04.2026 beschlossen. (Beschluss-Nr. 0293/2026)
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung eines neuen Wohnbaustandortes und eine bedarfsgerechte Versorgung mit attraktiven Wohnbauflächen schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 110.000 m² und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Zerbst, Flur 5: Flurstücke 18/2; 18/3; 18/5; 18/17; 18/21; 18/22; 18/23; 18/24; 19; 20; 21; 22; 23; 24; 25; 26; 27; 28; 29; 30; 152; 153; 154; 155; 156; 157; 158; 159; 160; 161; 162; 163; 164/2; 164/4; 164/5; 164/6; 164/8; 164/9; 164/10; 164/11; 164/12; 164/13; 164/14; 164/15; 165/1; 165/3; 165/4; 165/5; 349; 350; 351; 361/2; 361/3; 361/4; 540/166; 710; 712; 729; 730; 731; 732; 733; 760; 761; 848; 849; 850; 863; 846; 865.
Lageplan:
siehe Anhang
Quelle: LVermGeo LSA, GeoBasis-DE, ALKIS Mai 2022, A18-223-2009-7
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch landw. Flächen
- im Norden durch landw. Flächen und den Biergraben
- im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Straße „Große Wiese“
- im Süden durch die Marcellstraße
Die zu entwickelnden Flächen innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich zum überwiegenden Teil im Besitz der Stadt Zerbst/Anhalt. Die bebauten Grundstücke entlang der Straßen „Marcellstraße“, „Fohlenweide“ und „Große Wiese“ befinden sich in Privatbesitz.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 47 „Wohnbaustandort Fohlenweide“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung und Begründung liegen,
vom 08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
- Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.06.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, 11. Mai 2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Lageplan B-Plan Nr. 47 Fohlenweide.pdf |
0.7 MB |