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Bekanntmachung über die Aufhebung des Beschlusses BV/0100/2024 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die Aufhebung des Beschlusses BV/0100/2024 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 2 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz gefasst (BV/0100/2024). Die zulässige Nutzung sollte für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche in ein Dorfmischgebiet sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Pferdekoppel/Tierweide geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und § 5 BauNVO). Das Änderungsverfahren erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ Gemeinde Leps OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 07.01.2025 bis einschließlich 24.01.2025 statt. Die TÖB wurden mit Schreiben vom 16.12.2024 zur Stellungnahme aufgefordert.

Gemäß der Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 22.01.2025 ist für das geplante Vorhaben eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.

Auszug Stellungnahme:

„Für die vorgesehene Nutzung als Grünland bzw. Weidegrund für die Pferdehaltung ist eine planungsrechtliche Umwidmung nicht erforderlich. Ackerland kann in Grünland (hier genutzt als Pferdeweide) umgewandelt werden, ohne dass die Fläche ihren Status als landwirtschaftliche Nutzfläche verliert. Das Baugesetzbuch (BauGB) legt diesbezüglich in § 201 fest: Landwirtschaft […] ist […] die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung […]. Demzufolge ist eine planungsrechtliche Änderung des F-Planes nicht notwendig, da die geplante Nutzung im Einklang mit dem bereits festgelegten F-Plan bleibt.“

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahme und den gewonnenen Erkenntnissen ist die Fortführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes nicht notwendig. Das Verfahren zu Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 07/2024 „Einfamilienhaus mit Pferdehaltung Eichholzer Weg“ Gemeinde Leps OT Eichholz der Stadt Zerbst/Anhalt (BV/0101/2024) bleibt von diesem Beschluss unberührt.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt am 23.04.2025 die Aufhebung des Beschlusses BV/0100/2024 zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leps OT Eichholz beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 14. Mai 2025                                     

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben

Symbol Beschreibung Größe
20240917_Lageplan Auszug FNP Leps.pdf
3.5 MB

© Gerit Berzau E-Mail

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