Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 26. Oktober 2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0571/2022). Der Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Trägerbeteiligung zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 29.04.2026 beschlossen. (Beschluss-Nr. 0292/2026)
Anlass der 10. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaustandortes. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b BauGB und § 4 BauNVO).
Der Änderungsbereich der 10. Änderung befindet sich im Osten der Stadt Zerbst/Anhalt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen.
Lageplan:
siehe Anlage
Quelle: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt, genehmigt als Teil-FNP
am 19.09.2002, in Kraft getreten am 31.10.2002, neu bekannt gemacht am 20.06.2008
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch Wohnbaufläche
- im Norden durch Wohnbaufläche
- im Westen durch Wohnbaufläche
- im Süden durch die Marcellstraße
Der Geltungsbereich umfasst ca. 14.000m² und erstreckt sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 865, Flur 5 in der Gemarkung Zerbst.
Der Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht liegen,
vom 08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
- Begründung mit Umweltbericht i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.06.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen können nur zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt abgegeben werden.
Zerbst/Anhalt, 08. Mai 2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Lageplan FNP_10. Änderung.pdf |
0.4 MB |