Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt
über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 25. Juni 2025 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0182/2025). Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die 3. Änderung soll in Abhängigkeit und im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Freiflächen Photovoltaik Deetzer Weg der Stadt Zerbst/Anhalt erfolgen. Die Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die im Parallelverfahren aufgestellte Bauleitplanung bilden. Dazu wird die Fläche als sonstiges Sondergebiet solare Energieerzeugung ausgewiesen.
Die Änderung umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung: Deetz; Flur: 12; Flurstück: 1 (teilweise); Flurstück: 16 Gemarkung: Deetz; Flur: 9; Flurstück: 5 (teilweise). Der Geltungsbereich schließt eine Fläche von ca. 31,38 ha ein. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) des Ortsteils Deetz weist den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche aus.
Der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom April 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Anlagen liegen,
vom 04.08.2025 bis einschließlich 18.08.2025
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2025
- Begründung mit Anlagen i. d. F. des Vorentwurfs vom April 2025
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 04.08.2025.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen können nur zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Deetz abgegeben werden.
Zerbst/Anhalt, 08. Juli 2025
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
Symbol | Beschreibung | Größe |
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LAgeplan 3. Änderung FNP Deetz |
0.3 MB |