Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0079/2024). Parallel dazu wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0080/2024). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 10.03.2025 bis einschließlich 24.03.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 29.10.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0226/2025).
Der Änderungsbereich befindet sich im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und Versorgungsfläche – Zweckbestimmung Gas ausgewiesen.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch eine Altdeponie
- im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH
- im Westen durch die Bundesstraße 187a
- im Süden durch landwirtschaftliche Fläche
Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes 34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.
Anlass der 14. Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes zur solaren Energieerzeugung durch den Vorhabenträger. Die zulässige Nutzung soll für den Planbereich von landwirtschaftlicher Fläche und Versorgungsfläche – Zweckbestimmung Gas in ein sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien / Photovoltaik“ geändert werden.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Juli 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und die Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen,
vom 08.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025
- Begründung mit Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025
- Zusammenfassung der Stellungnahmen des Vorentwurfes
- umweltbezogene Stellungnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
Begründung mit Umweltbericht (Stand Juli 2025):
Inhalt und Ziele der FNP-Änderung, Ziele des Umweltschutzes für das Plangebiet, Bestandaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Prognose bei Nichtdurchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen Teil der Auslegungsunterlagen:
· Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 12.03.2025
· Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 24.03.2025
· Stadt Zerbst/Anhalt, SGL Brandschutz vom 11.03.2025
· Landesstraßenbaubehörde – Regionalbereich Ost vom 01.04.2025
Nachfolgend finden Sie die Auslegungsunterlagen: