Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage in der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0080/2024). Parallel dazu wurde die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0079/2024). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 10.03.2025 bis einschließlich 24.03.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 29.10.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0227/2025).

Der Vorhabenträger beabsichtigt im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Umgrenzt wird der Geltungsbereich

-       im Osten durch eine Altdeponie

-       im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH

-       im Westen durch die Bundesstraße 187a

-     im Süden durch landwirtschaftliche Fläche

Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes

34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Bundesstraße 187a im Westen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet für solare Energieerzeugung.

Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Juli 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen,

vom 08.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025

-       Begründung i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025

-       Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025

-       Zusammenfassung der Stellungnahmen des Vorentwurfes

-       umweltbezogene Stellungnahmen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:

Umweltbericht (Stand Juli 2025):

Bestandssituation / Istzustand, Bestand Biotoptypen / Flächennutzung, Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Prognose bei Nichtdurchführung der Planung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Alternative Planungsmöglichkeiten, Flächenbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleich über Ökokonto, Grünordnerische Festsetzungen, Beschreibung der Methodik der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen

Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:

•  Biotoptypen und Pflanzen

•  Tiere

•  Biologische Vielfalt

•  Fläche

•  Boden

•  Wasser

•  Klima/Luft

•  Landschaftsbild und Erholung

•  Mensch und seine Gesundheit

·   Kultur- und Sachgüter

sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.

Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen Teil der Auslegungsunterlagen:

·         Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 12.03.2025 

·         Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 24.03.2025

·         Landesstraßenbaubehörde – Regionalbereich Ost vom 01.04.2025

Nachfolgend finden Sie die Auslegungsunterlagen:

Symbol Beschreibung Größe
Anlage 1_Planzeichnung_Entwurf_Juli 25_VBP Nr. 01_2024 FPV Übergabestation.pdf
30 MB
Anlage 2_Begründung_Entwurf_Juli 25_VBP Nr. 01_2024 FPV Übergabestation.pdf
2.7 MB
Anlage 3_Umweltbericht_Entwurf_Juli 25_VBP Nr.01_2024_ FPV Übergabestation.pdf
11 MB
Anlage 4_Zusammenfassung der Stellungnahmen.pdf
0.4 MB
Anlage 5_umweltbezogene Stellungnahmen.pdf
11 MB

© Gerit Berzau E-Mail

Zurück