Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 25.09.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2024 "Freiflächenphotovoltaik Übergabestation" zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage in der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0080/2024). Parallel dazu wurde die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0079/2024). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 10.03.2025 bis einschließlich 24.03.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 29.10.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0227/2025).
Der Vorhabenträger beabsichtigt im Süden der Stadt Zerbst/Anhalt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch eine Altdeponie
- im Norden durch das Betriebsgelände der Elis Nordost GmbH
- im Westen durch die Bundesstraße 187a
- im Süden durch landwirtschaftliche Fläche
Der Geltungsbereich umfasst ca. 8.000 m² und beinhaltet eine Teilfläche des Flurstückes
34/6, Flur 3 in der Gemarkung Zerbst.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Bundesstraße 187a im Westen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung einer nicht raumbedeutsamen Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.
Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Für eine Teilfläche erfolgt im Parallelverfahren die Änderung in ein Sondergebiet für solare Energieerzeugung.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2024 „Freiflächenphotovoltaik Übergabestation“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Juli 2025 einschließlich Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Vorentwurf liegen,
vom 08.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025
- Begründung i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025
- Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom Juli 2025
- Zusammenfassung der Stellungnahmen des Vorentwurfes
- umweltbezogene Stellungnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
Umweltbericht (Stand Juli 2025):
Bestandssituation / Istzustand, Bestand Biotoptypen / Flächennutzung, Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung, Prognose bei Nichtdurchführung der Planung, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen, Alternative Planungsmöglichkeiten, Flächenbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen und Ausgleich über Ökokonto, Grünordnerische Festsetzungen, Beschreibung der Methodik der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken, Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:
• Biotoptypen und Pflanzen
• Tiere
• Biologische Vielfalt
• Fläche
• Boden
• Wasser
• Klima/Luft
• Landschaftsbild und Erholung
• Mensch und seine Gesundheit
· Kultur- und Sachgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen Teil der Auslegungsunterlagen:
· Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 12.03.2025
· Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 24.03.2025
· Landesstraßenbaubehörde – Regionalbereich Ost vom 01.04.2025
Nachfolgend finden Sie die Auslegungsunterlagen: