Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2024 „Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße“ OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2024 „Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße“ OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06/2024 "Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße" OT Leps der Stadt
Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0099/2024). Parallel dazu wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Ortschaft Leps beschlossen (BV/0098/2024). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 10.06.2025 bis einschließlich 24.06.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 29.10.2025 beschlossen (Beschluss-Nr. 0225/2025).
Der Vorhabenträger beabsichtigt im Norden der Ortschaft Leps die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch einen landwirtschaftlichen Weg
- im Norden durch landwirtschaftliche Fläche
- im Westen durch landwirtschaftliche Fläche
- im Süden durch die Ortsverbindung/ländl. Weg Leps - Bias
Der Geltungsbereich umfasst ca. 36ha und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 1, 3/3, 55 und das Flurstück 4, Flur 2 in der Gemarkung Leps.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Kreisstraße 1258 von Norden bzw. Süden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage schaffen.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen (siehe Begründung, S. 30 ff.).
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 06/2024 „Freiflächen Photovoltaik Zerbster Straße“ OT Leps der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom September 2025 einschließlich Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht liegen,
vom 08.12.2025 bis einschließlich 14.01.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom September 2025
- Textliche Festsetzungen i. d F. des Entwurfs vom September 2025
- Begründung i. d. F. des Entwurfs vom September 2025
- Karte 1 – Biotop- und Nutzungsflächen
- Karte 2 – Eingriff
- Karte 3 - Kompensation
- Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom September 2025
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom September 2025
- Gehölzliste
- umweltbezogene Stellungnahmen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen den Offenlageunterlagen bei:
Umweltbericht (Stand September 2025):
Vorhabenbeschreibung und Vorhabenalternativen, raumbedeutsame Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes, Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes, Beschreibung und Bewertung der umweltbezogenen Auswirkungen, Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen, grünordnerische Maßnahmen, geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen,
Der Umweltbericht enthält für die folgenden Schutzgüter umweltbezogene Informationen:
• Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit
• Pflanzen und Tiere
• Fachrechtliche Schutzgebiete und -objekte
• Boden und Fläche
• Wasser
• Klima/Luft
• Landschaft
• kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Des Weiteren sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen Teil der Auslegungsunterlagen:
· Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 25.06.2025
· Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom 07.07.2025
- Untere Denkmalschutzbehörde
- Untere Bodenschutzbehörde
- Untere Wasserbehörde
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Straßenbaulastträger
· Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 13.06.2025
· Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 01.07.2025
Nachfolgend finden Sie die Auslegungsunterlagen: